Allgemeine didaktische Überlegungen

Didaktik als die Theorie des Unterrichtens berührt einen Kernbereich des professionellen Lehrens. Sie befasst sich mit dem prüfenden Hinterfragen der Vielschichtigkeit in der Vermittlung von Bildung. "Was sollen meine Schüler lernen?" und "Wie sollen sie etwas lernen?" sind maßgebliche Fragen, wenn der Lehrer Unterrichtsinhalte strukturiert, Lernziele formuliert, nach angemessenen Unterrichtsmethoden sucht und die erforderlichen Unterrichtsmedien besorgt oder selber herstellt.
Der Unterricht braucht eine entsprechende Vorbereitung, er setzt eine fachlich bündige Planung voraus.

Man mag einwenden, dass die tatsächliche Unterrichtsstunde geprägt ist von nicht vorhersehbaren Situationen und Schülerreaktionen in einem mitunter komplexen interaktiven Gefüge zwischen Schüler und Lehrer. Doch die oben angesprochene Steuerung des Unterrichtsgeschehens ist beweglich zwischen den Polen des Festgelegten und Offenen. Der "erfolgreiche" Unterrichtsverlauf verlangt geradezu das Eigene, Persönliche des Schülers wie des Lehrers. Jede Stunde ist deshalb in diesem Sinne einmalig und nicht in derselben Weise wiederholbar. Eine angemessene Unterrichtsplanung verhindert aber das Abgleiten ins Beliebige. Der Schüler erhält dadurch klare Strukturen, die ihn im Lernprozess leiten und orientieren. Professionelles Unterrichten zielt auf systematisiertes Lernen.

Sinnvoll erscheint deshalb ein ausgewogenes Verhältnis von für alle Schüler Verbindlichem und Möglichkeiten, in denen der Schüler seine Persönlichkeit einbringen kann und soll. Die Schülerarbeiten auf dieser Site beruhen auf Aufgabenstellungen, die verschiedene Ergebnisvarianten zulassen. Entsprechende Sachinformationen bildeten die Grundlage für das Stellen von Problemen, zu denen der Schüler Lösungen entwickeln musste. Der Unterrichtsprozess und das Unterrichtsergebnis wurden in ihrer Bedeutung gleich gewertet.


Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. Lehrer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.